Kinderschutzprinzipien
Als Träger der politischen Bildung und freier Träger der Jugendhilfe sind wir uns unserer Verantwortung, die Unversehrtheit und die Rechte von Kindern und Jugendlichen jederzeit zu schützen, bewusst.
In diesem Zusammenhang achten wir darauf, dass die von uns angebotenen Programme und Methoden Kindern und Jugendlichen keinen Schaden zufügen. Unsere festen und unsere freien Mitarbeiter:innen werden in unseren regelmäßig angebotenen Methodenschulungen eingehend auf den Einsatz mit Kindern und Jugendlichen vorbereitet.
Alle festen und freien Mitarbeiter:innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben bei uns ein erweitertes Führungszeugnis eingereicht, bevor sie zum Einsatz an Schulen und Jugendeinrichtungen kommen. Wir sehen es als unsere Verantwortung und Aufgabe, im Rahmen unserer Einsätze an Schulen und in Jugendeinrichtungen jederzeit darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche keinem Risiko von Misshandlungen oder Schaden ausgesetzt sind und werden jeden Verdacht von Missachtung der Kinderrechte, der in der Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen und Institutionen aufkommt, sofort an die zuständigen Behörden melden.